Den Urlaubsanspruch in der Schwangerschaft berechnen

Mit der bloßen Info an den Arbeitgeber ist längst nicht alles getan um Mutterschutz und Elternzeit vorzubereiten. Ein Thema ist zum Beispiel auch der Abbau von Resturlaub vor dem Mutterschutz. Um besser planen zu können, kann man den Urlaubsanspruch in der Schwangerschaft mit einer simplen Formel auch schnell selbst berechnen.

Urlaubsanspruch in der Schwangerschaft berechnen

Was genau versteht man unter dem Mutterschutz?

Ist eine Frau schwanger fällt sie automatisch in den gesetzlichen Mutterschutz. Hier gibt es verschiedene Regelungen für den Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind. Das Mutterschutzgesetz regelt zum Beispiel, dass die tägliche Arbeitszeit 8,5 Stunden nicht überschreiten darf. Außerdem gibt es zum Beispiel auch Regelungen über

  • das Beschäftigungsverbot,
  • das Kündigungsverbot,
  • Mehrarbeit,
  • Nachtarbeit oder das
  • Arbeiten an Sonn- und Feiertagen.

Im Rahmen vom Beschäftigungsverbot gibt es unter anderem auch das sogenannte “absolute Beschäftigungsverbot”. Dabei unterstehen Schwangere ab 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt einem ganz besonderen Schutz. In dieser Zeit dürfen Schwangere und frisch gebackene Mütter nicht arbeiten.

Wie genau verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch in der Schwangerschaft?

Auch während der Schwangerschaft haben Frauen einen Anspruch auf Urlaub. Je nachdem wann die Geburt vom Kind ansteht ist das der anteilige Jahresurlaub. Wie auch für das Gehalt gilt, dass sich der Urlaubsanspruch bis zum Ende vom Mutterschutze berechnet. Das heißt, die anteilige Berechnung greift in der Regel bis 8 Wochen nach der Geburt. Eine Ausnahme ist übrigens die Geburt von Mehrlingen oder Frühchen. Hier verlängert sich der Mutterschutz auf bis zu 12 Wochen nach der Geburt.

Praxisbeispiel zur Berechnung vom Urlaubsanspruch in der Schwangerschaft

Den Urlaubsanspruch i der Schwangerschaft kann man ganz simpel über einen Dreisatz berechnen. Angenommen:

  • Der Jahresurlaub beträgt 30 Tage und
  • der errechnete Geburtstermin ist vom Arzt auf den 30.4. bescheinigt.

Bei diesem Beispiel lässt sich der Urlaubsanspruch in der Schwangerschaft wie folgt berechnen:

  1. 30 Urlaubstage ÷ 12 Monate = 2,5 Tage Urlaubsanspruch je Monat
  2. 2,5 Tage Urlaubsanspruch je Monat × 6 Monate (bis 30.4. + 8 Wochen Mutterschutz) = 15 Tage Urlaubsanspruch in der Schwangerschaft

Abgekürzt lautet die Formel zur Berechnung vom Urlaubsanspruch in der Schwangerschaft: Urlaubstage ÷ 12 Monate × Monate bis Ende vom Mutterschutz

In unserem Beispiel sind das also 30 Urlaubstage ÷ 12 Monate × 6 Monate bis Ende vom Mutterschutz = 15 Tage Urlaub

Wer seinen Urlaub nutzen möchte um in der Schwangerschaft nochmal zu verreisen findet ⇒ über diesen Link Infos über das Fliegen während der Schwangerschaft.

 

Foto: pixabay.com © StockSnap (CC0 Creative Commons)

 

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